1. Allgemeines
Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Carsten Puley Brandenstein
Bauelemente Thunbuschstraße 5 in 42781 Haan - Gruiten und ihren Geschäftspartnern
gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, wenn nicht ausdrücklich
andere Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind.
Einkaufsbedingungen von Käufern werden nicht anerkannt, wenn sie nach Angebotsabgabe
durch uns das Angebot unter Zugrundelegung ausschließlich ihrer Einkaufbedingungen
annehmen.
2. Angebot, Kaufverträge
Unsere Angebote sind freibleibend. Vorhandene Preislisten sind unverbindlich
und nur für den internen Gebrauch bestimmt. Alle Aufträge werden für
den Käufer mit dessen Unterzeichnung verbindlich. Für uns werden Aufträge
und Preise nach Gegenzeichnung eines Bevollmächtigten oder durch die schriftliche
Auftragsbestätigung verbindlich.
Vertragsänderungen, -ergänzungen und -annullierungen sind nur gültig,
wenn wir sie schriftlich bestätigen. Wenn nichts anderes vereinbart ist,
gelten alle Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und
Verladung. Bei Auftragsannahme wird die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
vorausgesetzt. Sollte dies nicht gegeben sein, sind wir vor und nach erfolgter
Lieferung vom Rücktritt des Vertrages berechtigt. Technische Änderungen
bleiben uns vorbehalten.
3. Lieferzeit
Lieferzeitangaben sind unverbindlich, ausgenommen vereinbarte Fixtermine.
Vertraglich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag der schriftlichen
Bestätigung durch uns. In Fällen höherer Gewalt, z.B. Streik,
Krieg, Verkehrsstörungen, Feuer, Rohstoffmangel bei uns oder beim Lieferanten,
behördlichen Maßnahmen etc. bleibt uns eine teilweise Lieferung oder
eine Verschiebung der Lieferung um eine angemessene Frist vorbehalten. Schadenersatzansprüche
wegen Leistung, Verzug oder vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind
ausgeschlossen. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
Dem Käufer steht nach Ablauf eines vereinbarten Liefertermins das Recht
zu, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen und alsdann vom Vertrag
zurückzutreten.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und uns
und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel – auch Finanzierungswechsel
im Scheck/Wechselverfahren – und Schecks unser Eigentum. Die Einstellung
einzelner Forderungen in einer laufenden Rechnung sowie Saldoziehung und deren
Anerkennung berühren die Eigentumsvorbehalte nicht. Der Käufer ist
zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch
nicht gestattet. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung
an. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderung solange berechtigt,
als er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt. Der Käufer
ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen
die Abtretung anzuzeigen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware
nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen
entstehen. Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden,
so erlischt unser Eigentum dadurch nicht, sondern wir werden Miteigentümer
der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware
zu den anderen verarbeiteten Waren. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung
oder Verbindung mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben
vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich
unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu
unterrichten. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers insoweit
freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um 20 % übersteigt.
Rechte aus einem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten
Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten,
die wir als Lieferant im Interesse des Käufers eingegangen sind.
5. Gewährleistung
Bei allen von uns gelieferten und montierten Waren gelten die Bedingungen und
Vorschriften der VOB. Für die Kunststoffprofile und für das Isolierglas
wird eine Garantie von 5 Jahren übernommen. Es gelten die Bedingungen der
Hersteller. Feuchtigkeitsanschlüsse im Bereich von Dächern und abgeklebten
Terrassen gehören nicht zu unseren Gewerken und müssen vorher oder
nachher bauseits erbracht werden.
6. Mängelrügen
Reklamationen sind sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt
der Ware schriftlich unter spezifizierter Angabe der behaupteten einzelnen Mängel
anzubringen. Für verdeckte Mängel gilt § 377 Abs. 3 HGB. Wird
die Mängelrüge von uns als berechtigt anerkannt, so leisten wir kostenlos
Instandsetzung oder Ersatzlieferung der mangelhaften Ware. Schlägt die
Ersatzlieferung fehl, so bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, Herabsetzung
des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verlangen.
Alle anderen Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund –
insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Wahlweise steht
uns aber das Recht zu, gegen Rückgabe der Ware den Kaufvertrag zu annullieren.
Durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe in die Ware oder durch unsachgemäße
Behandlung des Käufers wird unsere Haftung ausgeschlossen. Erfolgt eine
Beanstandung des Käufers zu Unrecht, so gehen alle Kosten, die mit der
Prüfung der Ware auf ihre Vertragsmäßigkeit im ursprünglichen
Zusammenhang stehen, zu Lasten des Käufers.
7. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind ausschließlich unmittelbar an uns oder auf unsere
Bankkonten zu leisten. Zahlungen können auch an unsere Monteure erfolgen,
wenn diese eine von uns ausgestellte Inkassovollmacht vorlegen. Falls nichts
anderes vereinbart ist, muss bei Maßanfertigung von Bauelementen nach
Erhalt der Auftragsbestätigung 30 % der vereinbarten Auftragssumme angezahlt
werden. Nach erbrachter Leistung ist der Restbetrag sofort ohne Abzug nach VOB
fällig. Bei Zielüberschreitung werden vorbehaltlich des darüber
hinausgehenden Verzugsschadens Verzugszinsen von 2 % über dem jeweils gültigen
Bundesbank-Diskontsatz berechnet, wenn der Käufer gemahnt oder innerhalb
der ihm in der Mahnung gesetzten Frist nicht gezahlt hat. Für den Fall
der fruchtlosen Abmahnung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen aufzuschieben
oder vom Vertrage zurückzutreten. Kann eine Anlage aus bestimmten Gründen
nicht sofort vollständig geliefert oder eingebaut werden, so ist eine Abschlagszahlung
im Wert der gelieferten Elemente fällig. Die Abnahme von Wechseln und Schecks
erfolgt nur zahlungshalber (Eingang und Bundesbankfähigkeit vorbehalten).
Die Annahme von Wechseln muss ausdrücklich schriftlich vereinbart sein.
Die Kosten der Diskontierung trägt der Käufer. Mit nicht rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen darf nicht aufgerechnet werden. Das Zurückbehaltungsrecht
ist ausgeschlossen, sofern Anspruch und Gegenanspruch nicht auf dem selben Vertragsverhältnis
beruhen. Ebenso ist das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß
§ 369 HGB ausgeschlossen.
Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gilt für beide Teile Wuppertal
als Erfüllungsort. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wuppertal, soweit
nicht zwingende Vorschriften des § 38 ZPO dem entgegenstehen.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort, für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist Wuppertal
Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist bei
Streitigkeiten der Gerichtsstand Wuppertal. Wir behalten uns jedoch das Recht
vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Käufers zu klagen.
Die Beziehungen zwischen dem Käufer und uns unterstehen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
9. Rechtsverbindlichkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam
sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.